Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Schwerbehindertenrecht
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 152 Abs 4 S 1 SGB 9 2018, § 33b Abs 6 S 3 EStG vom 26.06.2013, § 33b Abs 6 S 4 EStG, § 3 Abs 1 Nr 2 SchwbAwV, § 2 VersMedV
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen - Merkmal des schweren Immundefekts - Zustand nach Organtransplantation - keine Immuntoleranz - lebenslange Immunsuppression - keine ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen - Merkmal des schweren Immundefekts - Zustand nach Organtransplantation - keine Immuntoleranz - lebenslange Immunsuppression - keine ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 26.08.2021 - S 23 SB 140/17
- SG Magdeburg, 29.09.2021 - S 23 SB 140/17
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21
- BSG, 14.11.2022 - B 9 SB 9/22 AR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.11.2005 - B 9a SB 1/05 R
Schwerbehindertenrecht - Hörsprachschädigung - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21
Dabei hat sich der Gesetzgeber bewusst nicht an den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14, 15 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) angelehnt, sodass kein vollständiger Gleichklang mit dem Recht der sozialen Pflegeversicherung besteht (siehe zum Ganzen: BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9a SB 1/05 R -, juris Rn. 13, m.w.N.).Bei den nach § 33b EStG zu berücksichtigenden Verrichtungen handelt es sich um solche, die im Ablauf eines jeden Tages unmittelbar zur Wartung, Pflege und Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse des Betroffenen gehören sowie häufig und regelmäßig wiederkehren (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris Rn. 14).
Hinzu kommen Verrichtungen in den Bereichen der psychischen Erholung, geistigen Anregungen und der Kommunikation (hier insbesondere Sehen, Hören, Sprechen und Fähigkeit zu Interaktionen), während Verrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht eingeschlossen sind (ständige Rechtsprechung des BSG, u.a. Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris Rn. 15, m.w.N.; neugefasste Bereiche des Pflegebegriffs im Sinne von § 14 Abs. 2 SGB IX in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte).
Die in § 33b EStG vorausgesetzte Reihe von Verrichtungen kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erfordern (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris Rn. 16; bestätigt durch BSG, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - B 9 SB 5/18 BH -, juris).
In der Regel wird dabei auf die Zahl der Verrichtungen, den wirtschaftlichen Wert der Hilfe und den zeitlichen Aufwand abzustellen sein (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris Rn. 16).
Aufgrund des soeben dargestellten erweiterten Maßstabs bei der Prüfung von Hilflosigkeit gegenüber dem Bereich der Grundpflege bei der Pflegeversicherung wird leichter ein größerer Zeitaufwand für fremde Betreuungsleistungen erreicht, sodass von einer Zwei-Stunden-Grenze auszugehen ist (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., Rn. 17; BSG…, Beschluss vom 27. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 5).
- BSG, 27.12.2018 - B 9 SB 5/18 BH
Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21
Die in § 33b EStG vorausgesetzte Reihe von Verrichtungen kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erfordern (BSG…, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., juris Rn. 16; bestätigt durch BSG, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - B 9 SB 5/18 BH -, juris).Aufgrund des soeben dargestellten erweiterten Maßstabs bei der Prüfung von Hilflosigkeit gegenüber dem Bereich der Grundpflege bei der Pflegeversicherung wird leichter ein größerer Zeitaufwand für fremde Betreuungsleistungen erreicht, sodass von einer Zwei-Stunden-Grenze auszugehen ist (BSG…, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O., Rn. 17; BSG, Beschluss vom 27. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 5).
- BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R
Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21
Dies setzt voraus, dass eine entsprechende einsatzbereite Anwesenheit und Aufmerksamkeit aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist (BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 1/02 R - , juris Rn. 20). - BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21
Die Klage gegen den Bescheid vom 6. März 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. April 2017 ist als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG statthaft (zur statthaften Klageart u.a. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R -, juris Rn. 9).